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Schritt 1 von 4 · Abmeldegrund & Persönliche Daten

GEZ Abmeldung im Todesfall

Sie können eine GEZ Abmeldung im Todesfall hier in wenigen Schritten online erledigen.

GEZ abmelden im Todesfall - hier beantragen

GEZ abmelden im Todesfall: Wir prüfen Ihre Angaben und reichen die Abmeldung des Beitragskontos einer verstorbenen Person beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

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Abmeldegrund gewählt

Ihr Grund für die Abmeldung ist erfasst. Wir wählen automatisch den passenden Antragstyp beim Beitragsservice.

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Daten eingeben

Name, Adresse, Beitragsnummer und Datum. Formatprüfung erfolgt vor dem Versand.

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Wir reichen ein

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

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Bestätigung

Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail. Zahlung erst nach Bearbeitung.

Häufige Fragen

Wie melde ich die GEZ im Todesfall, Sterbefall oder bei Tod ab?

Sie geben Name, letzte Anschrift und Sterbedatum der verstorbenen Person an, falls bekannt auch die Beitragsnummer. Wir prüfen die Angaben und reichen den Antrag auf GEZ abmelden im Todesfall, Sterbefall oder bei Tod beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für Sie ein.

GEZ abmelden oder ummelden bei Todesfall und Sterbefall?

Bei einem Todesfall, Sterbefall oder Tod wird das Beitragskonto abgemeldet, nicht umgemeldet. Führen Angehörige den Haushalt fort, laufen diese über eine eigene Beitragsnummer weiter.

Wer darf die GEZ für einen verstorbenen Angehörigen im Todesfall abmelden?

Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte des verstorbenen Beitragszahlers können die GEZ im Todesfall, Sterbefall oder bei Tod abmelden. Wir reichen den Antrag in Ihrem Namen beim Beitragsservice ein.

Welche Angaben werden für das GEZ abmelden im Sterbefall, Todesfall oder bei Tod benötigt?

In der Regel genügen Name, letzte Anschrift und Sterbedatum. Eine Sterbeurkunde kann zur Beschleunigung nachgereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Kann die GEZ rückwirkend ab dem Sterbedatum im Todesfall abgemeldet werden?

Ja. Der Beitragsservice beendet das Konto zum Folgemonat des Sterbedatums und erstattet bereits geleistete Beiträge für diesen Zeitraum an die Erben oder die zahlende Person.

Was passiert mit der Beitragsnummer im Sterbefall, Todesfall oder bei Tod?

Das Beitragskonto der verstorbenen Person wird beim Beitragsservice geschlossen. Führen andere Bewohner den Haushalt fort, wird deren GEZ separat geführt.

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