Festsetzungsbescheid Rundfunkbeitrag: Was tun bei offenen Forderungen?
Ein Festsetzungsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist ein offizieller Verwaltungsakt — vergleichbar mit einem Steuerbescheid. Wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben, sollten Sie es nicht ignorieren.
Was ist ein Festsetzungsbescheid?
Der Festsetzungsbescheid wird verschickt, wenn Rundfunkbeiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt wurden. Er enthält:
- Die Summe der offenen Beiträge
- Einen Säumniszuschlag (1% der rückständigen Beiträge, mindestens 8 €)
- Eine Zahlungsfrist
- Rechtsbehelfsbelehrung (Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit)
Wichtig: Der Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Das bedeutet: Der Beitragsservice kann ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Was Sie jetzt tun sollten
Option 1: Zahlen
Der einfachste Weg. Überweisen Sie den geforderten Betrag innerhalb der genannten Frist. Damit ist die Sache erledigt.
Option 2: Ratenzahlung vereinbaren
Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können, kontaktieren Sie den Beitragsservice und bitten Sie um eine Ratenzahlungsvereinbarung. In der Regel wird dem stattgegeben.
Option 3: Widerspruch einlegen
Sie haben einen Monat ab Zustellung Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung — Sie müssen trotzdem zahlen, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Ein Widerspruch hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn der Bescheid fehlerhaft ist (z.B. falscher Zeitraum, falsche Beitragsnummer, bereits gezahlte Beiträge nicht berücksichtigt).
Option 4: Ignorieren — nicht empfehlenswert
Wer den Festsetzungsbescheid ignoriert, riskiert eine Zwangsvollstreckung. Das kann Kontopfändung, Lohnpfändung oder im Extremfall Erzwingungshaft bedeuten.
Wie hoch sind die Säumniszuschläge?
Der Säumniszuschlag beträgt 1% der rückständigen Beiträge, mindestens aber 8 €. Bei einem Rückstand von 220,32 € (12 Monate) wären das 8 € Säumniszuschlag — insgesamt also 228,32 €.
Verjährung von Rundfunkbeiträgen
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 31 RBStV). Allerdings: Jeder Festsetzungsbescheid unterbricht die Verjährung. In der Praxis verjähren Rundfunkbeiträge daher selten.
Häufige Fragen
Kann ich gegen den Festsetzungsbescheid klagen?
Ja, nach einem erfolglosen Widerspruch können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Erfolgschancen bei Klagen aus Prinzip (z.B. „Ich nutze kein Fernsehen") sind allerdings sehr gering.
Bekomme ich einen Schufa-Eintrag?
Der Beitragsservice meldet Forderungen nicht direkt an die Schufa. Allerdings kann ein Vollstreckungsverfahren indirekt zu negativen Einträgen führen.
Kann ich den Festsetzungsbescheid einfach ignorieren, wenn ich ins Ausland ziehe?
Nein. Offene Forderungen bestehen fort, auch bei Wegzug. Bei Rückkehr nach Deutschland oder bei Vermögen in Deutschland kann die Vollstreckung fortgesetzt werden.