Rundfunkbeitrag abmelden bei Umzug ins Pflegeheim

1. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Wenn ein Angehöriger dauerhaft in ein Pflegeheim mit vollstationärer Betreuung zieht, kann der Rundfunkbeitrag für die bisherige Wohnung abgemeldet werden. Für viele Familien ist das ein wichtiger Schritt, der in der Hektik der Pflegeheim-Organisation oft untergeht.

Voraussetzung für die Abmeldung

Die Abmeldung ist möglich, wenn die Person dauerhaft und vollstationär in einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht ist. Das bedeutet: Die alte Wohnung wird nicht mehr bewohnt.

Wichtig: Wenn die Wohnung weiterhin von einer anderen Person bewohnt wird (z.B. dem Ehepartner), kann der Beitrag nicht abgemeldet werden — dann zahlt der verbleibende Bewohner weiter.

Welches Formular brauche ich?

Der Beitragsservice stellt ein spezielles Formular bereit: „Abmeldung wegen dauerhafter und vollstationärer Unterbringung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung."

Dieses Formular muss von der Pflegeeinrichtung bestätigt (unterschrieben und gestempelt) werden. Ohne diese Bestätigung bearbeitet der Beitragsservice die Abmeldung nicht.

So gehen Sie vor

  1. Formular herunterladen von rundfunkbeitrag.de unter „Formulare für Bürgerinnen und Bürger".
  2. Daten eintragen: Name, Beitragsnummer und Adresse der Person, die ins Pflegeheim zieht.
  3. Von der Pflegeeinrichtung bestätigen lassen: Das Heim muss die vollstationäre Unterbringung auf dem Formular bestätigen.
  4. Per Post an den Beitragsservice senden. Dieses Formular kann nicht online eingereicht werden — es muss mit der Originalunterschrift der Pflegeeinrichtung per Post geschickt werden.
  5. Bestätigung abwarten: 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.

Kann ein Angehöriger die Abmeldung vornehmen?

Ja. Angehörige können die Abmeldung im Namen der pflegebedürftigen Person einreichen. Eine formlose Vollmacht ist empfehlenswert, aber in der Praxis akzeptiert der Beitragsservice häufig auch Abmeldungen von Kindern oder Ehepartnern ohne separate Vollmacht — solange das Pflegeheim-Formular korrekt ausgefüllt ist.

Befreiung statt Abmeldung

In manchen Fällen ist keine Abmeldung, sondern eine Befreiung der richtige Weg — etwa wenn die Person im Pflegeheim Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege bezieht. Eine Befreiung kann sogar rückwirkend bis zu 3 Jahre beantragt werden, was zu einer erheblichen Erstattung führen kann.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Abmeldung?

Ab dem Monat des Einzugs ins Pflegeheim. Bereits gezahlte Beiträge für Folgemonate werden erstattet.

Was passiert mit der alten Wohnung?

Wenn die Wohnung leer steht und niemand dort wohnt, kann sie abgemeldet werden. Wird sie weiterhin bewohnt, muss der verbleibende Bewohner den Beitrag zahlen.

Muss die Pflegeeinrichtung das Formular unterschreiben?

Ja, ohne Bestätigung der Pflegeeinrichtung bearbeitet der Beitragsservice die Abmeldung nicht. Fragen Sie in der Heimverwaltung nach — die kennen den Vorgang.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.