Rundfunkbeitrag abmelden nach Todesfall: Was Angehörige wissen müssen

1. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Verlust eines Angehörigen bringt neben der Trauer auch viele organisatorische Aufgaben mit sich. Eine davon: den Rundfunkbeitrag der verstorbenen Person abmelden. Hier erfahren Sie, wie Sie als Angehöriger vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Wer kann die Abmeldung vornehmen?

Die Abmeldung kann von Angehörigen, Erben oder Bevollmächtigten vorgenommen werden. Sie müssen nicht selbst als Beitragszahler eingetragen sein — eine Kopie der Sterbeurkunde reicht als Nachweis.

Was Sie für die Abmeldung benötigen

  • Sterbeurkunde (Kopie genügt)
  • Name und letzte Adresse der verstorbenen Person
  • Beitragsnummer der verstorbenen Person (falls bekannt — steht auf Schreiben des Beitragsservice)
  • Ihre Kontaktadresse für die Bestätigung

Wenn Sie die Beitragsnummer nicht kennen, kann der Beitragsservice sie anhand von Name und Adresse ermitteln. Das dauert allerdings etwas länger.

So melden Sie den Rundfunkbeitrag ab

  1. Füllen Sie das Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de aus und wählen Sie als Grund „Tod des Beitragszahlers".
  2. Fügen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
  3. Geben Sie eine Adresse an, an die der Beitragsservice die Bestätigung schicken soll — besonders wichtig, wenn unter der Adresse der verstorbenen Person keine Post mehr empfangen werden kann.
  4. Senden Sie das Formular per Post oder online ein.

Ab wann gilt die Abmeldung?

Die Abmeldung gilt ab dem Sterbedatum. Bereits für den Sterbemonat und danach gezahlte Beiträge werden erstattet. Die Erstattung erfolgt an die Erben oder an die Person, die die Zahlungen geleistet hat.

Was passiert wenn die Wohnung weiter bewohnt wird?

Wenn die Wohnung der verstorbenen Person weiterhin bewohnt wird (z.B. vom Ehepartner), muss der neue Bewohner ein eigenes Beitragskonto anmelden. Die Beitragsnummer der verstorbenen Person kann nicht übertragen werden.

Häufiger Fehler: Einfach nicht mehr zahlen

Manche Angehörige stellen einfach die Lastschrift ein, ohne den Beitragsservice zu informieren. Das führt zu Mahnungen und im schlimmsten Fall zu einem Vollstreckungsbescheid — adressiert an die Erben. Melden Sie das Konto aktiv ab.

Häufige Fragen

Kann ich die Abmeldung auch ohne Sterbeurkunde einreichen?

Nein, der Beitragsservice benötigt eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis. Ohne diesen Nachweis wird die Abmeldung nicht bearbeitet.

Werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet?

Ja. Beiträge, die für Zeiträume nach dem Sterbedatum gezahlt wurden, werden an die Erben oder die zahlende Person erstattet.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei fehlenden Angaben (z.B. unbekannte Beitragsnummer) kann es länger dauern.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.