Rundfunkbeitrag Befreiung bei Bürgergeld (ALG II): So geht's

1. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) bezieht, hat Anspruch auf vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das bedeutet: Sie zahlen 0 € statt 18,36 € monatlich. Aber die Befreiung kommt nicht automatisch — Sie müssen sie beantragen.

Voraussetzungen

  • Aktueller Bürgergeld-Bewilligungsbescheid vom Jobcenter
  • Eigene Wohnung (bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist die Einrichtung beitragspflichtig, nicht Sie)

So beantragen Sie die Befreiung

  1. Bewilligungsbescheid bereithalten. Der aktuelle Bescheid vom Jobcenter, nicht älter als der Bewilligungszeitraum (in der Regel 6 oder 12 Monate).
  2. Befreiungsformular ausfüllen auf rundfunkbeitrag.de.
  3. Bescheid als Nachweis beifügen — Scan, Foto oder Kopie.
  4. Einreichen. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung.

Rückwirkende Erstattung

Wenn Sie bereits länger Bürgergeld beziehen, aber bisher keine Befreiung beantragt haben, können Sie die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Bei durchgehendem Bürgergeld-Bezug seit 3 Jahren wären das bis zu 660 € Erstattung.

Voraussetzung: Lückenlose Bewilligungsbescheide für den gesamten Zeitraum. Fehlende Bescheide für einzelne Monate führen zur Kürzung der Erstattung.

Häufige Fragen aus der Praxis

Sanktion vom Jobcenter: Wenn Ihr Bürgergeld wegen einer Sanktion gekürzt wird, bleibt die Befreiung bestehen — solange der Bewilligungsbescheid gültig ist.

Aufstockend beschäftigt: Auch wenn Sie zusätzlich zum Bürgergeld arbeiten (Aufstocken), besteht der Befreiungsanspruch, solange Sie Bürgergeld beziehen.

Partner und Bedarfsgemeinschaft: Die Befreiung gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, nicht nur für die antragstellende Person.

Häufige Fragen

Muss ich die Befreiung jedes Jahr neu beantragen?

Ja, wenn Ihr Bewilligungsbescheid ausläuft. Der Beitragsservice fordert in der Regel rechtzeitig einen neuen Nachweis an. Reagieren Sie darauf zeitnah, sonst werden wieder Beiträge fällig.

Ich beziehe Wohngeld — bin ich auch befreit?

Wohngeld allein berechtigt in den meisten Fällen nicht zur Befreiung. Nur in Kombination mit anderen Sozialleistungen oder wenn ein Härtefall vorliegt.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?

ALG I (Arbeitslosengeld 1) berechtigt nicht zur Befreiung — es ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialleistung. Bürgergeld (ALG II) dagegen schon.

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