Rundfunkbeitrag Befreiung für Studenten: BAföG, Kindergeld & Co.

1. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

Als Studentin oder Student können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die häufigste Grundlage: BAföG-Bezug. Aber auch ohne BAföG gibt es Möglichkeiten.

Wann sind Studenten befreit?

Fall 1: Sie beziehen BAföG

Wenn Sie BAföG erhalten und in einer eigenen Wohnung leben (nicht bei den Eltern), haben Sie Anspruch auf vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das gilt für Studenten-BAföG, Schüler-BAföG und Meister-BAföG.

Voraussetzung: Sie müssen den aktuellen BAföG-Bewilligungsbescheid vorlegen.

Fall 2: Sie wohnen noch bei den Eltern

Wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, läuft der Rundfunkbeitrag über Ihre Eltern. Sie müssen sich nicht separat befreien lassen — pro Wohnung fällt nur ein Beitrag an.

Fall 3: Sie wohnen in einer WG

In einer WG muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag zahlen. Alle anderen Mitbewohner müssen dem Beitragsservice mitteilen, wer zahlt. Wenn der zahlende Mitbewohner befreit ist, muss trotzdem eine Person zahlen — es sei denn, alle Bewohner sind befreit.

Fall 4: Kein BAföG, aber andere Sozialleistungen

Auch ohne BAföG können Sie befreit werden, wenn Sie andere Sozialleistungen beziehen — z.B. Bürgergeld, Wohngeld (nur in Kombination mit anderen Leistungen), oder Ausbildungsgeld.

Kindergeld allein reicht nicht

Ein häufiges Missverständnis: Kindergeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Kindergeld ist keine Sozialleistung im Sinne des § 4 RBStV.

So beantragen Sie die Befreiung

  1. Aktuellen BAföG-Bewilligungsbescheid bereithalten.
  2. Formular auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen.
  3. Bescheid als Nachweis beifügen (Kopie, Scan oder Foto).
  4. Einreichen — die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, bei rückwirkendem Antrag bis zu 3 Jahre zurück.

Was passiert wenn das BAföG ausläuft?

Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum Ihres Bewilligungsbescheids. Wenn Ihr BAföG ausläuft, müssen Sie entweder einen neuen Bewilligungsbescheid vorlegen oder den Rundfunkbeitrag wieder zahlen. Der Beitragsservice prüft das nicht automatisch — aber er fordert in der Regel rechtzeitig einen Nachweis an.

Häufige Fragen

Ich bekomme BAföG, muss ich trotzdem einen Antrag stellen?

Ja. Die Befreiung gilt nicht automatisch. Sie müssen den Befreiungsantrag beim Beitragsservice stellen und Ihren BAföG-Bescheid vorlegen.

Gilt die Befreiung auch für ein duales Studium?

Nur wenn Sie BAföG oder eine andere befreiungsberechtigende Leistung beziehen. Das duale Studium allein berechtigt nicht zur Befreiung.

Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu 3 Jahre rückwirkend, wenn Sie durchgehend BAföG bezogen haben. Das kann bis zu 660 € Erstattung bedeuten.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.