Rundfunkbeitrag Befreiung 2026: Alle Gründe im Überblick

1. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Nicht jeder muss den vollen Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung auf 6,12 € beantragen. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert.

Befreiung vs. Abmeldung — der Unterschied

Viele verwechseln Befreiung und Abmeldung. Der Unterschied ist wichtig:

Eine Abmeldung bedeutet: Ihr Beitragskonto wird geschlossen. Das geht nur bei bestimmten Lebenssituationen (Umzug ins Ausland, Zusammenzug, Wohnungsaufgabe, Todesfall).

Eine Befreiung bedeutet: Ihr Beitragskonto bleibt bestehen, aber Sie müssen nichts zahlen (oder nur den ermäßigten Betrag). Das geht bei bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen.

Wer kann sich befreien lassen?

Vollständige Befreiung (0 € monatlich) bei:

  • Bezug von Bürgergeld (ehem. Hartz IV / ALG II)
  • Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter
  • Bezug von BAföG (Studenten und Schüler, die außerhalb des Elternhaushalts wohnen)
  • Bezug von Asylbewerberleistungen
  • Taubblindheit (Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis)
  • Bezug von Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe
  • Bezug von Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe

Ermäßigung auf 6,12 € monatlich bei:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF
  • GdB ab 80 ohne Merkzeichen RF (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Blinde oder gehörlose Menschen

So beantragen Sie die Befreiung

  1. Formular herunterladen von rundfunkbeitrag.de oder online ausfüllen.
  2. Nachweis beifügen — aktueller Bewilligungsbescheid der jeweiligen Sozialleistung (nicht älter als der Bewilligungszeitraum).
  3. Einreichen per Post oder online.
  4. Bestätigung abwarten — 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.

Rückwirkende Befreiung

Wichtig: Eine Befreiung kann bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen durchgehend vorgelegen haben. Das kann zu erheblichen Erstattungen führen — bei 3 Jahren bis zu 660 € (36 Monate × 18,36 €).

Voraussetzung: Sie müssen für den gesamten rückwirkenden Zeitraum lückenlose Bewilligungsbescheide vorlegen können.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bewilligungsbescheid ist abgelaufen oder zu alt
  • Lücken im Bewilligungszeitraum (z.B. ein Monat ohne BAföG-Bescheid)
  • Falscher Leistungstyp angegeben (z.B. Wohngeld als Bürgergeld deklariert)
  • Beitragsnummer-Verwechslung bei mehreren Personen im Haushalt

Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch eine Befreiung wenn ich Bürgergeld beziehe?

Nein. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden — sie greift nicht automatisch. Sie müssen den aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.

Kann ich die Befreiung online beantragen?

Ja, auf rundfunkbeitrag.de gibt es ein Online-Formular. Sie können die Nachweise als Scan oder Foto hochladen.

Was passiert wenn mein BAföG ausläuft?

Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum des Bewilligungsbescheids. Wenn Ihr BAföG ausläuft, müssen Sie einen neuen Antrag stellen oder den Rundfunkbeitrag wieder zahlen.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.