Zusammenziehen: Rundfunkbeitrag abmelden Schritt für Schritt
Sie haben sich entschieden zusammenzuziehen und möchten Ihr Rundfunkbeitragskonto abmelden. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Beitragsnummern sammeln
Sie benötigen zwei Beitragsnummern:
- Ihre eigene — steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice
- Die Ihres Partners/Mitbewohners — die Person, die in der gemeinsamen Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt
Wenn Sie eine der Nummern nicht finden, können Sie sie auf rundfunkbeitrag.de mit Name und Adresse anfordern.
Schritt 2: Abmeldeformular ausfüllen
Auf rundfunkbeitrag.de finden Sie das Formular zur Abmeldung. Wählen Sie als Grund „Zusammenzug in eine Wohnung, für die bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird".
Tragen Sie ein:
- Ihren Namen und Ihre Beitragsnummer
- Name und Beitragsnummer der bereits zahlenden Person
- Datum des Zusammenzugs
- Neue gemeinsame Adresse
Schritt 3: Formular einreichen
Das Formular kann online eingereicht oder ausgedruckt per Post gesendet werden. Bei der Online-Variante erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Solange Sie keine Bestätigung erhalten haben, ist Ihr Konto noch aktiv. Reagieren Sie auf eventuelle Rückfragen des Beitragsservice zeitnah.
Schritt 5: Erstattung prüfen
Wenn Sie für Monate nach dem Zusammenzug bereits gezahlt haben, erstattet der Beitragsservice die zu viel gezahlten Beiträge automatisch nach Bearbeitung der Abmeldung.
Häufige Fragen
Kann ich die Abmeldung auch telefonisch machen?
Nein, die Abmeldung muss schriftlich erfolgen — online oder per Post. Telefonische Abmeldungen werden nicht akzeptiert.
Wie lange dauert die Erstattung?
In der Regel wird die Erstattung zusammen mit der Abmeldebestätigung innerhalb von 4 bis 8 Wochen bearbeitet.
Was passiert wenn ich die Beitragsnummer meines Partners nicht habe?
Der Beitragsservice kann die Zuordnung auch über Name und Adresse vornehmen. Das dauert aber länger. Versuchen Sie die Beitragsnummer vorher zu beschaffen.