GEZ online abmelden im Todesfall
in 2 Minuten erledigt.

Begleitete Abmeldung des Rundfunkbeitrags für verstorbene Angehörige. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und reichen die Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein. Respektvoll und ohne Papierkram.

GEZ-Abmeldung im Todesfall starten →

Dauer ca. 2 Minuten · Zahlung erst nach Bearbeitung

IN 4 SCHRITTEN

So funktioniert's.

1
Todesfall angeben

Sie melden den Rundfunkbeitrag für eine verstorbene Person ab, als Angehöriger, Erbe oder Bevollmächtigter. Wählen Sie Todesfall als Abmeldegrund.

2
Daten eingeben

Name und Anschrift der verstorbenen Person, Sterbedatum und, falls bekannt, die Beitragsnummer. Ruhig und geführt, in ca. 2 Minuten.

3
Wir reichen ein

Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und reichen die GEZ Abmeldung im Todesfall beim Beitragsservice ein.

4
Bestätigung erhalten

Sie erhalten den Einreichungsbeleg per E-Mail, auch für die Nachlassunterlagen. Zahlung erst nach Bearbeitung.

Warum den Formbote Antragsservice im Todesfall nutzen?

1.
Angaben geprüft, bevor es rausgeht

Sterbedatum, Anschrift und Beitragsnummer werden vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Das Sterbedatum bestimmt, ab wann das Beitragskonto endet und ob zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden.

2.
Auch ohne Beitragsnummer möglich

Die Beitragsnummer der verstorbenen Person ist oft nicht auffindbar. Unser Ablauf funktioniert auch ohne: Der Beitragsservice kann das Konto anhand von Name und Anschrift zuordnen.

3.
Eine Sache weniger im Kopf

Fehlen Angaben, melden wir uns einmal gezielt bei Ihnen, statt Sie durch Formulare zu schicken. Sie müssen sich in dieser Zeit nicht mit Rückfragen des Beitragsservice auseinandersetzen.

4.
Beleg für den Nachlass

Die Abmeldung wird mit digitalem Zeitstempel und Eingangs-Hash dokumentiert. Damit haben Sie gegenüber Miterben und für die Nachlassabwicklung einen sauberen Nachweis.

Was kostet der Service?

Für die Prüfung, Bearbeitung und Einreichung Ihrer Abmeldung berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 39,00 €. Es entstehen keine Folgekosten, kein Abonnement und keine versteckten Gebühren.

Häufige Fragen.

GEZ kündigen oder abmelden im Todesfall und Sterbefall, was ist richtig?

Beim Beitragsservice heißt der Vorgang offiziell Abmeldung, umgangssprachlich sprechen viele vom GEZ kündigen. Gemeint ist dasselbe: Das Beitragskonto der verstorbenen Person wird beendet. Wir bereiten die Abmeldung für Sie vor und reichen sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein.

Wie melde ich den Rundfunkbeitrag nach einem Todesfall ab?

Als Angehöriger oder Bevollmächtigter können Sie die Abmeldung beim Beitragsservice einreichen. Formbote übernimmt die Vorbereitung und Einreichung für Sie.

Welche Angaben werden für die Abmeldung benötigt?

Name, Geburtsdatum und Beitragsnummer der verstorbenen Person. Falls die Beitragsnummer nicht bekannt ist, kann der Beitragsservice diese anhand von Name und Adresse ermitteln.

Werden bereits gezahlte Beiträge erstattet?

Ja. Der Beitragsservice erstattet zu viel gezahlte Beiträge ab dem Folgemonat des Todesfalls an die Erben oder an den, der die Zahlung geleistet hat.

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