Rundfunkbeitrag nach Todesfall: Erstattung an Erben
Nach der Abmeldung eines Beitragskontos wegen Todesfall erstattet der Beitragsservice zu viel gezahlte Beiträge. Hier erfahren Sie, wie die Erstattung funktioniert.
Ab wann wird erstattet?
Die Abmeldung gilt ab dem Sterbedatum — nicht ab dem Datum der Antragstellung. Das bedeutet: Alle Beiträge, die für Zeiträume nach dem Sterbedatum gezahlt wurden, werden erstattet. Auch wenn Sie die Abmeldung erst Monate später einreichen.
Wie hoch ist die Erstattung?
Das hängt davon ab, wie weit im Voraus gezahlt wurde. Da der Rundfunkbeitrag quartalsweise erhoben wird, beträgt das Guthaben in der Regel zwischen 18,36 € (ein Monat) und 55,08 € (ein Quartal).
Bei längeren Verzögerungen (z.B. Tod vor einem Jahr, Abmeldung erst jetzt) kann die Erstattung auch mehrere Quartale umfassen.
An wen wird erstattet?
- An das Konto, von dem die letzten Beiträge eingezogen wurden (bei Lastschrift)
- An die Erben (bei Vorlage eines Erbscheins)
- An eine vom Antragsteller angegebene Bankverbindung
Wie lange dauert die Erstattung?
Die Erstattung wird zusammen mit der Abmeldebestätigung bearbeitet — in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Häufige Fragen
Muss ich die Erstattung separat beantragen?
Nein, die Erstattung erfolgt automatisch nach Bearbeitung der Abmeldung.
Was passiert wenn die verstorbene Person Schulden beim Beitragsservice hatte?
Offene Forderungen werden mit dem Guthaben verrechnet. Wenn die Forderungen das Guthaben übersteigen, werden die Erben zur Zahlung aufgefordert.
Kann ich die Erstattung auf mein eigenes Konto bekommen?
Ja, geben Sie bei der Abmeldung Ihre Bankverbindung an.