Todesfall: Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?
Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags nach einem Todesfall benötigen Sie wenige, aber wichtige Unterlagen. Hier ist die Checkliste.
Pflicht-Unterlagen
1. Sterbeurkunde
Eine Kopie der Sterbeurkunde ist zwingend erforderlich. Das Original müssen Sie nicht einreichen. Ein Scan oder Foto reicht für die Online-Abmeldung. Für die Abmeldung per Post genügt eine einfache Kopie.
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeorts. Kosten: ca. 12 € pro Ausfertigung.
2. Kontaktadresse
Geben Sie eine Adresse an, an die der Beitragsservice die Abmeldebestätigung und eventuelle Erstattungen schicken kann. Besonders wichtig, wenn unter der Adresse der verstorbenen Person keine Post mehr empfangen werden kann.
Hilfreich, aber nicht zwingend
Beitragsnummer: Beschleunigt die Zuordnung erheblich. Steht auf Schreiben des Beitragsservice an die verstorbene Person. Wenn nicht auffindbar, kann der Beitragsservice die Nummer über Name und Adresse ermitteln — das dauert aber länger.
Erbschein: Nur nötig, wenn eine Erstattung an die Erben erfolgen soll und der Beitragsservice die Berechtigung prüfen will.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Beitragsnummer der verstorbenen Person?
Suchen Sie in den Unterlagen nach Schreiben des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" — die Nummer steht oben rechts. Alternativ auf Kontoauszügen im Verwendungszweck der Lastschrift.
Muss die Sterbeurkunde beglaubigt sein?
Nein, eine einfache Kopie genügt.
Kann ich auch ohne Sterbeurkunde abmelden?
Nein, der Beitragsservice bearbeitet die Abmeldung nur mit Sterbeurkunde.