Todesfall: Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?

1. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit

Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags nach einem Todesfall benötigen Sie wenige, aber wichtige Unterlagen. Hier ist die Checkliste.

Pflicht-Unterlagen

1. Sterbeurkunde

Eine Kopie der Sterbeurkunde ist zwingend erforderlich. Das Original müssen Sie nicht einreichen. Ein Scan oder Foto reicht für die Online-Abmeldung. Für die Abmeldung per Post genügt eine einfache Kopie.

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeorts. Kosten: ca. 12 € pro Ausfertigung.

2. Kontaktadresse

Geben Sie eine Adresse an, an die der Beitragsservice die Abmeldebestätigung und eventuelle Erstattungen schicken kann. Besonders wichtig, wenn unter der Adresse der verstorbenen Person keine Post mehr empfangen werden kann.

Hilfreich, aber nicht zwingend

Beitragsnummer: Beschleunigt die Zuordnung erheblich. Steht auf Schreiben des Beitragsservice an die verstorbene Person. Wenn nicht auffindbar, kann der Beitragsservice die Nummer über Name und Adresse ermitteln — das dauert aber länger.

Erbschein: Nur nötig, wenn eine Erstattung an die Erben erfolgen soll und der Beitragsservice die Berechtigung prüfen will.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Beitragsnummer der verstorbenen Person?

Suchen Sie in den Unterlagen nach Schreiben des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" — die Nummer steht oben rechts. Alternativ auf Kontoauszügen im Verwendungszweck der Lastschrift.

Muss die Sterbeurkunde beglaubigt sein?

Nein, eine einfache Kopie genügt.

Kann ich auch ohne Sterbeurkunde abmelden?

Nein, der Beitragsservice bearbeitet die Abmeldung nur mit Sterbeurkunde.

Pflichthinweis: Privater Online-Service. Kein offizielles Beitragsservice. Formbote ist ein privatwirtschaftlicher Service zur Antragsbearbeitung. Wir sind weder Teil des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice noch einer Behörde. Mit Beauftragung bevollmächtigst du uns zur Vorbereitung und Einreichung deiner Abmeldung.